Alle Aufträge gelten erst mit Lieferschein oder Rechnung als angenommen. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung oder wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind uns gegenüber
ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung netto Kasse zur Bankbuchung innerhalb drei Tage
nach Lieferung fällig oder in bar/Scheck bei Übernahme der Ware.
Bei Leistung mit Schecks oder Lastschrift gilt die Zahlung erst nach gültiger Gutschrift auf
unser Konto als erfolgt.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet sowie eine Mahngebühr von 5,00 €
pro Mahnvorgang. Bei Rücklastschrift erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.
Folgelieferungen erfolgen nur, wenn die vorausgegangenen Lieferungen bezahlt sind.
Lieferbedingungen
Ab einem Warenwert von 75,00 € (Wein, Spirituosen, Sekt, AFG sortiert) verstehen sich unsere
Preise frei Haus bis zu einer Entfernung von 100 km ab unserem Lager.
Bei einem Gesamtkaufpreis von unter 75,00 € ist leider keine Lieferung möglich.
Bei Ausverkauf des laufenden Jahrganges liefern wir Ihnen den nächsten Folgejahrgang. Wir
sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
Bei Frost erfolgt die Lieferung nur auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie unserer übrigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, bleibt die Ware unser Eigentum.
Unsere Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung oder Einlösung der dafür gegebenen Zahlungsmittel
weder verpfändet noch auf Sicherheit übereignet werden.
Sollten Zugriffe von dritter Seite erfolgen, so ist vom Käufer ausdrücklich auf unseren Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen und uns umgehend Kenntnis zu geben.
Sollte durch Zahlungsverzug des Kunden eine Rücknahme der gelieferten Ware notwendig
sein, wird vom Verkaufspreis ein Abschlag von 20% vorgenommen.
Reklamationen
Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Abweichungen in den Frachtpapieren hinsichtlich
Art, Menge und Bruch sind vom Fahrer zu bescheinigen.
Korkschmeckende Produkte werden nur dann vergütet, wenn 2/3 des ursprünglichen Inhaltes
und auch der Korken selbst zurückgeführt werden.